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Muss Solarstrom eingespeist (verkauft) werden?
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Nein, Solarstrom ist nicht einspeisepflichtig. Jeder kann mit dem produzierten Strom machen, was er für richtig hält. Allerdings gibt es keinen plausiblen Grund, Strom nicht einzuspeisen bzw. über den Eigenverbrauch zu nutzen, sondern anderweitig zu verwenden. Dies aus dem einfachen Grund, dass die Vergütung von Solarstrom höher liegt als der Strombezugspreis.
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Wie lange bekommt man die Einspeisevergütung?
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Die Einspeisevergütung wird 20 Jahre plus das restliche Jahr des Einspeisebeginns bezahlt.
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Besteht ein erhöhtes Blitzrisiko, wenn eine PV-Anlage montiert ist?
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Der Blitz sucht sich immer den kürzesten Weg. Deshalb gibt es keinen Grund, warum der Blitz lieber in eine Photovoltaik-Anlage schlagen soll, als in das übergeordnete Kamin oder den Kirchturm in der Nähe. Statistiken belegen, dass es keine Blitzeinschlag-Häufigkeit bei Gebäuden mit PV-Anlage gibt.
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Sind Photovoltaik-Anlagen genehmigungspflichtig?
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Hier muss unterschieden werden, welche Genehmigungsart gemeint ist. Nach baurechtlichen Gesichtspunkten muss eine PV-Anlage nicht genehmigt werden, wenn diese auf ein bestehendes (od. bereits genehmigtes) Gebäude montiert wird und die Gebäudehöhe durch die Anlage nicht wesentlich verändert wird. Auch von EVU (Energieversorgungsunternehmen)-Seite kann eine Anlage nicht abgelehnt werden- das EVU ist gesetzlich verpflichtet, Solarstrom abzunehmen und einzuspeisen. Es muss allerdings eine Netzberechnungs-Anfrage gestellt werden. Hierzu wird ein Antrag auf Netzberechnung ausgefüllt und mit dem Lageplan an das EVU geschickt. Das EVU rechnet darauf hin aus, ob das vorhandene Netz die Leistung der geplanten Anlage aufnehmen kann. Kann die vorhandene Leitung das nicht, sind Netzbaumaßnahmen erforderlich. Diese sind bis zu einer Anlagenleistung von 30 kWp kostenlos zu erstellen, ab 30 kWp kann das EVU die Kosten auf den Anlagenbetreiber umlegen.
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Was bedeutet kWp?
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„kWp“ bedeutet Kilowatt Peak. Dies ist der Ausdruck für die Spitzenleistung eines Moduls bzw. einer Anlage bei Standard-Test-Bedingungen (Labor-Bedingungen).
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Was geschieht bei einem Hausbrand mit PV-Anlage?
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Zur Zeit gehen immer mehr Gerüchte herum, dass die Feuerwehr Gebäude mit PV-Anlage kontrolliert abbrenne lassen würde, da der Wasserstrahl den noch auf der PV-Anlage anstehenden Strom leiten und den Feuerwehrmann verletzen bzw. sogar töten kann. Würde die Feuerwehr so vorgehen, würde sie sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen- ein „kontrolliertes Abbrennen“ gibt es definitiv nicht. Das Problem ist auch nicht der Außenangriff der Feuerwehr, bei dem über die Drehleiter über das Dach gelöscht wird. Hier gibt es nämlich ganz klare elektrische und physikalische Gesetze, die die Feuerwehr in die Lage versetzen, trotz funktionierender PV-Anlage zu löschen, ohne dabei einen Stromschlag zu bekommen. Hier ist der richtige Wasserstrahl maßgeblich- das ist natürlich auch der Feuerwehr bekannt. Das eigendliche Problem ist der Innenangriff- also das Löschen des Feuers im Gebäude. Es ist nämlich nicht wie bei Firmengebäuden üblich, ein Plan der Kabelverlegung bei der Feuerwehr zu hinterlegen, damit diese genau weiß, wo die stromführenden PV-Leitungen verlaufen. Weiß sie das nicht, kann sie natürlich auch nicht die nötigen Schutzabstände einhalten, die nötig sind, damit kein Strom auf den Feuerwehrmann übergeht. Somit muss die Feuerwehr beim Innenangriff wesentlich vorsichtiger vorgehen, weil sie nicht weiß, wo die PV-Leitungen verlaufen. Das Beste wäre, für jedes Haus einen Verkabelungsplan (zumindest von der PV-Verkabelung) zu hinterlegen. Dann wäre die Feuerwehr in der Lage, jedes Haus- mit od. ohne PV-Anlage- gezielt und sicher zu löschen; auch im Innenangriff.
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Erzeugt eine PV-Anlage Elektrosmog od. schädliche Strahlungen?
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Jedes elektrische Gerät, das mit Wechselstrom läuft, erzeugt ein Magnetfeld, also Elektrosmog. Das ist an jeder Steckdose im Haus, dem Toaster od. dem Haarföhn der Fall. Elektrosmog entsteht also immer da, wo elektrische Wechselfelder (Wechselstrom), wie das gesamte Haus-Stromnetz, sind. Die PV-Anlage dagegen verhält sich so: Die Module auf dem Dach produzieren keinen Wechselstrom, sondern Gleichstrom. Bei Gleichstrom wird kein Magnet- od Wechselfeld erzeugt, also auch kein Elektrosmog. Der Gleichstrom der Module wird durch die DC-Verkabelung (Gleichstromverkabelung) zum Wechselrichter geführt und dort in Wechselstrom umgewandelt. Es entsteht also erst ab den Wechselrichtern der gleiche Strom wie im Hausnetz, also Wechselstrom. Somit ist der Bereich zwischen Module und Wechselrichter völlig strahlungslos, und der Bereich ab dem Wechselrichter hat wieder den gleichen Strahlungszustand wie jedes Wechselstrom-Gerät. Aus diesem Grund werden die Wechselrichter auch nicht im Wohnraum angebracht, sondern meist im Keller od. der Garage. Allerdings sind Strahlungen maximal ca. 50cm um den Wechselrichter messbar, danach nicht mehr. Es kann also problemlos ein Wechselrichter hinter einer Bürowand angebracht werden, ohne dass man erhöhten Magnetfeldern ausgesetzt ist.
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Sind PV-Module Sondermüll?
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Das kommt ganz auf den Modultyp an. Die herkömmlichen kristallinen Module, ob polykristallin od. monokristallin, haben keine Schwermetalle mehr beinhaltet wie z.B. Blei, Cadmium od. Quecksilber. Silizium ist kein Schwermetall, sondern ein kostbarer Rohstoff aus Quarzsand, den es zu recyceln gilt. Es gibt aber manche Dünnschicht-Module, die auf Cadmium-Basis hergestellt sind. Diese zu entsorgen, ist problematisch. Deshalb geben Hersteller solcher Module eine Rücknahme-Garantie. Die meisten Hersteller kristalliner Module garantieren allerdings auch schon die Rücknahme, um den wertvollen Rohstoff Silizium aufbereiten zu können.
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Müssen PV-Anlagen regelmäßig gewartet werden?
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Ja. Es besteht sogar eine Vorschrift, die DIN VDE 0105 – Betrieb von elektrischen Anlagen. Diese schreibt jedem Betreiber von elektrischen Anlagen (ob Privatmann od. Unternehmer) vor, wie bzw. wann die Anlagen einer Wartung unterzogen werden müssen. Folgende Wartungen werden beim Betrieb von PV-Anlagen empfohlen:
| Täglich |
Wechselrichter |
- in Betrieb ohne Störungsanzeige?
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| Monatlich |
Ertragskontrolle |
- regelmäßig die Zählerstände protokollieren!
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| Halbjährig |
Generatorfläche |
- nur bei starken Verschmutzungen durch Laub, Vogelexkremente, Luftverschmutzung oder sonstiges- Reinigung durchführen
- alle Module noch korrekt befestigt?
- steht Generatorfläche unter mechanischer Spannung? (z.B. weil sich der Dachstuhl verzogen hat) etc.
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Generatoranschlusskasten (falls vorhanden) |
- eingedrungene Insekten / Feuchtigkeit? (bei Außenanbringung)
- soweit möglich: Sicherungen prüfen
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Überspannungsableiter (falls vorhanden) |
- Auch nach Gewitter prüfen!
- Überspannungsableiter intakt? (Sichtfenster rot/weiß)
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Leitungen |
- auf Schmorstellen, Isolationsbruch, sonstige Beschädigungen achten! (Kabelfraß durch Tiere)
- Verbindungsstellen kontrollieren!
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| Drei- bis vierjährig |
Wiederholung der Messungen entsprechend der Inbetriebnahme |
- Prüfung nur durch eine Fachkraft
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Wechselrichter im Außenbereich |
- trotz Eignung für den Außenbereich kann Feuchtigkeit eindringen, Kontrolle nur durch Fachkraft
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| Bei Verdacht |
Module |
- Kennlinienmessung, Thermografieuntersuchung oder Funktionsanalyse durch zertifizierte Fachkraft
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Generatoranschlusskasten |
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AC-Schutzeinrichtungen |
- Leitungsschutzschalter, AC-Sicherungen und FI-Schalter prüfen
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Gibt es Photovoltaik-Gutachter bzw. Sachverständige?
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Die gibt es- allerdings Vorsicht! Nicht jeder, der sich „Sachverständiger od. Gutachter“ nennt, hat auch die Ausbildung bzw. Befähigung dazu. Es gibt vom TÜV einen Gutachter-Lehrgang, der zum Erstellen offizieller Gutachten (auch für das Gericht) von PV-Anlagen befähigt. Fragen Sie uns!
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